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Ausleihe und Leihfrist

Für die Ausleihe benötigen Sie immer Ihren Bibliotheksausweis. Entnehmen Sie die gewünschten Bücher oder anderen Medien den Regalen und kommen Sie damit an die Ausleihtheke. Hier werden die Medien auf Ihr Bibliothekskonto verbucht und Sie erhalten einen Beleg mit den Ausleihdaten. Beachten Sie vor allem das Rückgabedatum und heben Sie diesen Beleg bis zur Rückgabe auf!

Nicht entleihbare Bücher und andere Medien sind durch entsprechende Aufkleber gekennzeichnet. Zeitschriften und Zeitungen sind grundsätzlich nicht entleihbar.

In Sankt Augustin steht Ihnen für die Ausleihe auch ein Selbstverbucher zur Verfügung. Dieser steht gegenüber der Ausleihtheke und eignet sich für die Ausleihe von Büchern, nicht jedoch für die Ausleihe von Videos, Kassetten und DVDs.

Denken Sie auch hier unbedingt daran, den Beleg mit Ihrem Rückgabedatum mitzunehmen!

Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Kalendertage. Sie kann frühestens 10 Tage vor Ablauf verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt.
Nach zweimaliger Verlängerung muss das Buch / Medium neu entliehen und dabei in der Bibliothek vorgelegt werden.

Sonderleihfristen:

DiplomandInnen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg können für den Bearbeitungszeitraum ihrer Diplomarbeit eine verlängerte Leihfrist beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie in der Bibliothek und muss von dem betreuenden Professor / der betreuenden Professorin unterschrieben werden.

Für ProfessorInnen und MitarbeiterInnen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beträgt die Leihfrist sechs Monate. Ausnahme: Medien, die zum Kreisbibliotheksbestand gehören (erkennbar am Kreisaufkleber auf den Medien). Diese können für 28 Tage entliehen werden.